Feuerbestattungen in Bremen-Neustadt
Die Feuerbestattung bietet eine breite Palette an Möglichkeiten für die Beisetzung der Urne, sei es in pflegeeinfachen oder gänzlich pflegefreien Grabstätten. Aus diesem Grund entscheiden sich auch in Bremen-Neustadt viele für diese Form der Bestattung. Die Beisetzung mit vorausgehender Einäscherung ist eine häufig gewählte Alternative zur traditionellen Erdbestattung.
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Was ist eine Feuerbestattung?
Für die Feuerbestattung wird der Verstorbene im Sarg zum Krematorium transportiert, wo die Einäscherung durchgeführt wird. Die Urnenbeisetzung kann auf einem der kirchlichen oder städtischen Friedhöfe in und um Bremen-Neustadt, im FriedWald®, Kolumbarium oder Urnengarten stattfinden. Auch die Beisetzung der Asche im eigenen Garten ist in Bremen möglich.
Wie erfolgt die Beisetzung bei einer Feuerbestattung?
Trauerfeier
Bei einer Feuerbestattung in Bremen-Neustadt findet die Trauerfeier normalerweise vor der Beisetzung (an der Urne) statt. Alternativ kann sie auch vor der Einäscherung (am Sarg) abgehalten werden. Die Trauergemeinde versammelt sich zur Abschiednahme in der Kapelle oder Kirche, im Krematorium, im Urnengarten, am Baumgrab oder im Kolumbarium – ganz nach den Wünschen der Angehörigen oder des Verstorbenen.
Beisetzung
Vor der Urnenbeisetzung in Bremen-Neustadt wird die Aschekapsel in der gewählten Schmuckurne platziert. Neben der Beisetzung im Urnengrab auf einem der 12 städtischen Friedhöfe oder den Friedhöfen der Kirchengemeinden stehen in und um Bremen-Neustadt auch andere Bestattungsorte und Grabstätten zur Auswahl. Die Urne kann zum Beispiel im Kolumbarium auf dem Riensberger Friedhof oder im, nur wenige Autominuten entfernten, FriedWald® Bremer Schweiz oder Hasbruch beigesetzt werden. Zusätzlich sind Seebegräbnisse von Bremen-Neustadt aus möglich. Gemäß dem Bremer Bestattungsgesetz kann die Asche sogar im eigenen Garten beigesetzt werden, was deutschlandweit eine Besonderheit darstellt.
Welche Arten der Urnenbeisetzung gibt es bei einer Feuerbestattung?
Feuerbestattungen bieten zahlreiche Möglichkeiten für die letzte Ruhestätte. Im Raum Bremen sind verschiedene Beisetzungsformen und -orte verfügbar:
Klassisches Urnengrab
Sie haben genaue Vorstellungen, wo sich das Grab befinden soll? Bei Urnengräbern auf den Friedhöfen in Bremen-Neustadt und Umgebung haben Sie die Wahl zwischen Wahlgräbern, die Ihnen die Freiheit der Platzwahl und Grabgröße bieten und Reihengräbern mit einer festgelegten Reihenfolge.
Seebestattung
Die Bestattung auf See ist von Bremen aus ebenfalls problemlos möglich und heutzutage nicht mehr ausschließlich Seeleuten vorbehalten. In Bremen-Neustadt wird die Seeurne an die beauftragte Seereederei übergeben, welche sie im Rahmen einer anonymen Seebestattung im Kollektiv (ab Cuxhaven) beisetzt.
Anonymes Gemeinschaftsgrab
Gemeinschaftsgräber auf den Friedhöfen in Bremen-Neustadt, wie zum Beispiel das anonyme Grabfeld auf dem Friedhof Huckelriede, sind oft einheitlich gestaltet und werden von der Friedhofsgärtnerei gepflegt. Ein gemeinschaftliches Grabmal oder eine Stele dient dabei als Gedenkstätte. In Bremen können Urnen auch in pflegefreien Urnengemeinschaftsgräbern auf einer Rasenfläche anonym beigesetzt werden. Die Grabstätte trägt keine Inschrift und ist nicht namentlich gekennzeichnet. Auch die halbanonyme Beisetzung in einem Urnengarten ist möglich. Angehörige dürfen bei anonymen Beisetzungen in Bremen anwesend sein.
Kolumbarium (Urnenwand)
Im Kolumbarium auf dem Riensberger Friedhof, einem alten Krematorium aus dem Jahr 1907, werden die Urnen in den Bestattungskammern der Kolumbariumwände platziert. Das Nutzungsrecht für diese Kammer wird für die Ruhezeit, die mindestens 25 Jahre andauert, vergeben.
Baumbestattung
Naturverbundene Menschen wählen oft ein Baumgrab als ihre letzte Ruhestätte. Bei Baumbestattungen in Bremen-Neustadt kann die Urne am Fuß eines Baumes auf den speziell dafür vorgesehenen Baumbestattungsfeldern der Friedhöfe oder im FriedWald® beigesetzt werden. Der Baum erhält eine kleine Plakette, die die Grabstätte kennzeichnet.
Beisetzung der Asche im eigenen Garten
Seit Anfang 2015 besteht in Bremen die Möglichkeit, die Asche Verstorbener auf privatem Grund auszustreuen. Der Umweltbetrieb Bremen bietet ebenfalls Aschestreuwiesen auf den Friedhöfen Osterholz und Blumenthal für diese außergewöhnliche Art der Bestattung an.
Diese Aufgaben übernehmen wir bei Feuerbestattungen für Sie:
Überführung
- Transport und Überführung
- Hygienische Versorgung
- Ggf. kosmetische Behandlung
Beratung
- Beratung zur Kremation
- Auswahl des Sarges und der Urne
- Örtliche Vorschriften
Formalitäten
- Erledigung amtlicher Formalitäten
- Hilfe bei Behördengängen
- Planung der Beisetzung und Trauerfeier
Impressionen
Häufige Fragen zur Feuerbestattung
Was sind die gesetzlichen Fristen für eine Feuerbestattung? aufklappen zuklappen
Die Bestattung oder die Überführung in eine Leichenhalle muss spätestens 96 Stunden nach Feststellung des Todes erfolgen. Der Bestatter sollte unverzüglich beauftragt werden, spätestens 1 bis 2 Tage nach dem Tod. Bis spätestens zum 3. Werktag nach dem Todestag muss der Sterbefall beim Standesamt des Sterbeortes gemeldet werden. Bei Feuerbestattungen muss eine Mindestfrist von 48 Stunden eingehalten werden, bevor die Einäscherung erfolgen kann. Eine Wartezeit von bis zu 8 Tagen ist erlaubt. Die Beisetzung der Totenasche sollte bestenfalls innerhalb eines Monats und spätestens drei Monate nach der Einäscherung erfolgen.
Was kostet eine Feuerbestattung? aufklappen zuklappen
Die Kosten für Feuerbestattungen variieren und richten sich nach der gewählten Grabstätte und den individuellen Wünschen. In der Regel entstehen Kosten für die zweite Leichenschau, die Einäscherung, die Urne, die Ausrichtung der Trauerfeier, die Dienstleistungen des Bestatters und gegebenenfalls Friedhofsgebühren. Bei Seebestattungen müssen zusätzliche Kosten für die Reederei berücksichtigt werden.
Wer kümmert sich um die Grabpflege bei Feuerbestattungen? aufklappen zuklappen
Zumeist liegt die Pflege von Urnengräbern in der Verantwortung der Angehörigen. Bei speziellen Grabstätten wie den Baumbestattungsfeldern oder Urnengärten in Bremen übernimmt in der Regel die zuständige Verwaltung oder Friedhofsgärtnerei die Pflege. Für alle anderen Grabarten, die regelmäßige Pflege benötigen, besteht die Möglichkeit, einen Vertrag mit der Dauergrabpflege Nord GmbH abzuschließen. Die Gestaltung des Grabes muss den Vorschriften der jeweiligen Friedhofssatzung entsprechen.
Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für die Aufbewahrung der Asche? aufklappen zuklappen
Gesetzlich ist die Verwendung einer Urne vorgeschrieben, die ordnungsgemäß verschlossen und mit dem Namen des Verstorbenen gekennzeichnet sein muss. Die Seeurne für die Seebestattung muss wasserlöslich, biologisch abbaubar und frei von Metall sein. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften für die äußere Gestaltung und Form der Urne.
Was bedeutet Ruhefrist? aufklappen zuklappen
Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem ein Grab weder neu vergeben noch aufgelöst werden darf, um die Totenruhe zu wahren. Das Nutzungsrecht für Wahl- und Urnenwahlgräber sowie Kolumbarien beträgt in der Regel 25 bis maximal 50 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit wird die Urne auf einem speziellen Urnenfeld anonym beigesetzt.
Wer trifft die Entscheidung für eine Feuerbestattung? aufklappen zuklappen
Die Bestattungsart, der Ort und der Ablauf der Beisetzung werden vom letzten Willen des Verstorbenen bestimmt. Falls eine Willenserklärung zur Feuerbestattung nicht vorliegt, treffen die Angehörigen die Entscheidung, ob eine Feuer- oder Erdbestattung erfolgen soll und wie der Ablauf gestaltet wird.
Darf das Krematorium die Urne mit der Asche an Angehörige aushändigen? aufklappen zuklappen
Gemäß dem Bestattungsgesetz gibt es kein ausdrückliches Verbot, die Urne an Angehörige auszuhändigen. Für den Transport zur Beisetzung dürfen die Hinterbliebenen oder ihre Beauftragten die Urne erhalten. Sie müssen dem Krematorium innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt einen Beisetzungsnachweis vorlegen. Da die ordnungsgemäße Beisetzung in der Regel als gesichert angesehen wird, wenn die Urne an den Bestatter übergeben wird, werden Bestattungsunternehmen durch diese Regelung begünstigt.
Dürfen mehrere Personen in einem Sarg oder einer Urnebeigesetzt werden? aufklappen zuklappen
Nein. Es ist nicht gestattet, einen Sarg oder eine Urne für die Bestattung mehrerer Personen zu nutzen.
NIEDERSACHSEN Bestattungen in Bremen-Neustadt
Als Ihr Bestattungsinstitut in Bremen-Neustadt sind wir stets persönlich für Sie da. Bei Feuerbestattungen oder anderen Formen der Bestattung unterstützen wir Sie bei allen Formalitäten im Zusammenhang mit der Beisetzung und helfen Ihnen bei der Auswahl der Urne und der Grabstätte. Auch bei der Planung und Gestaltung der Trauerfeier stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Gern vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu Trauerrednern und Musikern, um der Trauerstunde einen feierlichen und persönlichen Rahmen zu verleihen. In unserer hauseigenen Trauerhalle können Sie in Ruhe und einem zeitgemäßen Rahmen Abschied nehmen. Sie haben besondere Wünsche an die Art und Gestaltung des Grabsteins? Gern geben wir Ihnen eine Empfehlung für einen der ortsansässigen Steinmetzbetriebe. Wir kümmern uns um den Trauerdruck und liefern diesen, sofern gewünscht, auch aus. Für die passende Trauerfloristik schauen Sie gern in den Katalog von „Weber’s Blumenpalette“, den wir Ihnen auch digital zur Verfügung stellen. NIEDERSACHSEN Bestattungen begleitet Sie auf dem Weg der Trauer und ist rund um die Uhr für Sie da!
Über unsere Arbeit als Bestatter
Sehr gut beratend, unterstützend, hilfsbereit, freundlich, alle Fragen kompetent beantwortet.
Tim B. - BremenSehr gut betreut u. beraten, umfassend informiert, auf alle Wünsche, Fragen, Sorgen eingegangen.
Komplettpaket ohne Probleme, freundlicher Umgang u. Anteilnahme.
Gesine L. - BremenKontakt
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